Generelles

Welche Ausbildung hat eine Podologin?

Das ist einfach. Wer einen Titel hat, wird Ihn auch nennen.

Deutlicher Umkehrschluss: Wer nichts nennt, hat i.d.R. auch nichts.

Beachten sollte man – egal aus welchem Anlass man sich für eine Behandlung der Füße entscheidet – dass man sich in die Hände einer ausgebildeten Podologin wie Kerstin Henkenjohann begibt.

Der geschützte medizinische Fachberuf, der in der Ausbildung die Bereiche der inneren Medizin, Orthopädie, Dermatologie und Mikrobiologie abdeckt, ist in seinem Handlungsfeld berechtigt, sowohl kosmetische als auch medizinische Behandlungen durchzuführen.

Nicht aussagekräftig sind hingegen werbende Begriffe wie “Fußfachkraft“, “Fußtherapeut“ oder “Pedikologe“, die von vielen irreführend genutzt werden.

Krankenkassenzulassung:

Voraussetzung dafür ist die Anerkennung der Ausbildung als Podologe/Podologin durch das Gesundheitsamt und eine den Anforderungen der Krankenkassen entsprechende Ausstattung der Praxis sowie der Nachweis der ständigen Weiterbildung.